In Österreich gibt es keinen bundeseinheitlichen Bußgeld beziehungsweise Verwaltungsstrafkatalog. Bei Parksünden wird zwischen Verstößen gegen die Kurzzeitparkgesetze der Bundesländer und Missachtung der Parkvorschriften laut österreichischer Straßenverkehrs-Ordnung unterschieden. Je nach Bundesland und Stadt drohen Parksündern so genannte Organstrafverfügungen in Höhe von 7 bis 21 Euro. Erheblich teurer wird es, wenn nicht an Ort und Stelle bezahlt wird: Dann ergeht eine so genannte Anonymstrafverfügung mit Strafen von 21 bis 72 EURO.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie mit dem Bußgeldrechner für Österreich berechnen: