EU-Strafzettel ab 2007

Nach jahrelangen Verhandlungen ist es so weit: Autorasern wird EU-weit das Leben deutlich schwerer gemacht. Ab 2007 werden nämlich Verkehrssünder auch im EU-Ausland zur Kasse gebeten. Darauf einigten sich die zuständigen EU-Minister. Allerdings gibt es eine gewichtige Ausnahme: Deutsche können auch in Zukunft auf Österreichs Straßen rasen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Möglich macht das ein kleiner Zusatz im EU-Gesetz.

Ab 2007
Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten. Ausnahme für Deutsche in Österreich.

Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten. Die EU-Justiz- und -Innenminister billigten am Donnerstag in Brüssel endgültig eine entsprechende EU-Richtlinie, wie es in diplomatischen Kreisen hieß. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Deutsche Raser bleiben in Österreich auch künftig ungeschoren.

EU StrafzettelNicht nur Strafzettel
Demnach müssen die Behörden des jeweiligen Landes im EU-Ausland verhängte Bußgelder und Geldstrafen ab einer Höhe von 70 Euro eintreiben.

In Kraft tritt die Regelung in zwei Jahren. Sie bezieht sich auch auf andere Straftaten, die mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe geahndet werden, etwa Sachbeschädigung und Diebstahl.

Deutsche Raser bleiben ungeschoren
Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.

Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn das nicht gegen nationale Standards verstößt.

Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.

Gern genutztes Schlupfloch
Da das österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren.

Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker, österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt.

In Deutschland wird inzwischen der Lenker auch fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.

Bußgelder Verjährung im Ausland

Suche


AutoTopliste.de