Wer in Deutschland unerlaubt Personen befördert oder das Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß gesichert, der riskiert dicke Bußgelder.
| Delikt | Punkte | Regelsatz € | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fz. befördert | 3 P | 75 € | nein |
| Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 1 FeV genannten Fz. angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fz.-Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß | 3 P | 75 € | nein |