| Delikt | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Kfz, Anhänger oder Fz.-Kombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kfz überschritten war. | |||
| ...bei Kfz über 7,5 t oder Kfz mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als... | |||
| ...5 Prozent | 1 P | 50 € 75 € |
nein |
| ...20 Prozent | 3 P | 100 € 200 € |
nein |
| Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als | |||
| ...5 Prozent | 1 P | 75 € | nein |
| ...10 Prozent | 3 P | 125 € 225 € |
nein |
| ...bei Kfz bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als... | |||
| ...20 Prozent | 3 P | 50 € 125 € |
nein |
| Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen | 1 P | 50 € | nein |